FPÖ und Meinungsfreiheit? FAIL!

Noch gilt in Österreich die Meinungsfreiheit - nicht nur für Herrn Gabalier und die FPÖ, sondern auch für deren Kritiker.

„Das Gericht argumentiert sinngemäß, dass sich Gabalier die öffentlichen Aussagen des Konzerthaus-Chefs gefallen lassen muss, da auch er, Gabalier, am öffentlichen Diskurs teilnehme. Naske habe implizite Tatsachenbehauptungen geäußert, keine (allenfalls vorwerfbare) Werturteile.“

http://www.derstandard.at/2000066619500/Andreas-Gabalier-blitzte-mit-Klage-gegen-Konzerthauschef-ab

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