Asylberechtigte abschieben? FAIL!

Was die nicht-amtsführene Uschi da wohl wieder geritten hat?

Frau Stenzel!
Weder kann man Asylberechtigte des Landes verweisen, noch ist es möglich, die Mindestsicherung einseitig zu kürzen.

Sie sollten sich einmal mit der EMRK und unserer Verfassung auseinandersetzen, denn dass Ihnen die EMRK bei Ihrer Hetze gegen „Asylanten“ - was immer das sein soll - egal ist, verwundert uns wenig.
Die EMRK ist Grundvoraussetzung für die EU-Mitgliedschaft, aber was interessiert das ein wohlversorgtes Mitglied der EU-Austrittspartei schon?

In diesem Sinne:
Prost!

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