Wahlbetrug bei ÖBB? FAIL!

Glaubt der Favoritener FPÖ Bezirksrat Michael Mrkvicka überhaupt selber was er hier schreibt?
Selbst wenn man über SMS Fotos verschicken könnte (was nicht der Fall ist), wer würde denn die Kreuzerl der über 40.200 (!) Mitarbeitern und 1.700 Lehrlingen kontrollieren?
Herr Mrkvicka unterstellt hier, ohne auch nur einen Beweis zu erbringen, der ÖBB die Begehung einer schweren Straftat. Hoffentlich hat das Konsequenzen.

Diese mittlerweile täglichen Unwahrheiten der Partei sind uns zuwider und entsprechen nicht unseren demokratischen Grundwerten!

edit: Herr Mrkvicka ist nicht nur Bezirksrat, sondern auch stellvertretender Bezirksvorsteher. Mittlerweile wurde sein Posting gelöscht, hier gibt es allerdings eine Sicherung: http://archive.is/wZ1Zp

Karl Öllinger:
„Habe die ÖBB angeschrieben zu der Behauptung des FPÖ-Bezirksrats Mrkvicka, wonach die ÖBB ihre Lehrlinge, aber auch Ältere auffordere, ihren Stimmzettel in der Wahlkabine abzufotografieren und das Foto an den Betriebsrat zu schicken.
Die ÖBB hat rasch reagiert und die blaue Meldung als absoluten Unfug bezeichnet. Damit hat der Herr Mrkvicka ein Problem! Hoffentlich ist ihm das auch bewusst!

Viele hier können sich daran erinnern, dass ähnliche schwachsinnige Gerüchte schon bei früheren Wahlen gepostet wurden.

Ich möchte dazu nur mehr sagen: wir dürfen solche und ähnliche erstunkene und erlogene Sudelgerüchte nicht einfach achselzuckend zur Kenntnis nehmen!“

https://www.facebook.com/karloellinger/posts/1467242016646646

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„Führerschein zum Nulltarif“ FAKE

Dieser Fakeartikel ist bereits über ein halbes Jahr alt und wurde schon längst von mimikama widerlegt. Trotzdem macht er gerade wieder auf vielen rechten Netzwerken die Runde und wird sogar von Friedrich Dallinger, FPÖ-Bezirksrat Favoriten, geteilt.

https://www.mimikama.at/allgemein/fuehrerschein-zum-nulltarif/

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„Wenn nicht friedlich, dann mit Gewalt“

Wahnsinn! Friedrich Dallinger, Bezirksrat aus Favoriten, ruft auf der Facebookseite „HC Strache“ öffentlich zu Gewalt auf. Womöglich verstößt er damit gegen § 282 Stgb - Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung.
Aber das soll die Staatsanwaltschaft entscheiden.

http://archive.is/SY0qz

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