Sexuelle Belästigung eines FPÖ-Hassposters und die Reaktionen von FPÖlern darauf

„Ich möchte euch heute etwas über Albert Lastufka erzählen.“

beginnt die grüne ex-Parlamentarierin Sigi Maurer ein Posting auf Facebook, das einem den Mund offen stehen lässt und uns übelste Reaktionen von Seiten der FPÖ erahnen lässt.
Wir wurden natürlich in der öffentlichen FPÖ Gruppe diesbezüglich nicht enttäuscht, aber zurück zu Maurers Story:

„Herr Lastufka hat ein kleines Geschäft für craft beer auf der Strozzigasse Nr. 11 im 8. Wiener Gemeindebezirk. Herr Lastufka steht häufig mit Freunden ab dem frühen Nachmittag vor seinem Geschäft und trinkt Bier. Der Gehsteig in der Strozzigasse ist jetzt nicht gerade breit, das heißt wer an ihm und seinen Freunden vorbei will, muss entweder auf die Straße ausweichen oder zwischen Herrn Lastufka und seinen Freunden durch.

Das Geschäft von Herrn Lastufka befindet sich auf meinem direkten Weg in die Arbeit, ich gehe mindestens zwei Mal pro Tag dort vorbei. Gestern Nachmittag musste ich wieder einmal zwischen Herrn Lastufka und seinen Freunden durch – eine Situation die sie genutzt haben, um mich deppert anzureden. Eine halbe Stunde später hatte mir Herr Lastufka auf Facebook untenstehende Nachrichten geschickt.“

erzählt Sigi Maurer weiter und postet die Nachrichten des FPÖ-Wählers an sie, der ob seiner ungewollt selbst verschuldeten Berühmtheit sofort auf seinem Facebook-Profil dazu Stellung nimmt und behauptet, er habe das gar nicht gepostet, es könnten mehrere Leute in seinem Lokal den PC nutzen.
EINSERSCHMÄH! Und welch Zufall, in seiner Rechtfertigung findet man die selben Fehler, wie in den Nachrichten an Sigi Maurer und auch auf seiner Website.

Dass wir diese Fehler inklusive des exzessiven Gebrauchs von Satzzeichen ständig bei FPÖ-Wählern wie Herrn Lastufka finden, er in seinem mittlerweile gelöschten Facebookprofil hauptsächlich die FPÖ liked und sich sein Geschäft im Haus der Burschenschaft „Bruna Sudetia“ befindet (auch eine mit „interessanten“ Liederbüchern), rundet das Bild natürlich ab.

 

So weit, so bekannt.
Dass solche in Nachrichten verpackten sexuellen Belästigungen naturgemäß bei FPÖlen nicht gerade für Entrüstungsstürme gegen den Belästiger sorgen, sondern im Gegenteil, sich dann gegen das Opfer richten, ist längst bekannt.
Hier möchten wir am aktuellen Beispiel der öffentlichen FPÖ-Gruppe mit 9.681 Mitgliedern demonstrieren, wie die selbsternannten FrauenbeschützerInnen ihr „gesundes Volksempfinden“ ausdrücken.

„Tomi Kirsch“ - im echten Leben „Thomas Kirschner“ aus Graz, Chef der rechtsextremen und rassistischen „Partei des Volkes“ (PDV) postet einen Artikel über die Causa mit gewohnt tiefem Kommentar.

 

Andi Hufnagl, Mitarbeiter der Pressestelle der FPÖ Wien ist noch vergleichsweise „harmlos“ mit seinem Kommentar

während es bei den anderen Mitgliedern der FPÖ-Gruppe dann erst richtig zur Sache geht.
In ihrem bei FPÖlern gewöhnlichem sexualisierten Hass gegen Frauen, erfahren wir, dass „Peter Pilz ja auch auf Buben steht„, man kommt ausnahmsweise nicht gleich auf Flüchtlinge, doch auf „maximal Pigmentierte„, meint, ihr etwas reinschieben zu müssen, sie müsse ob ihrer angenommenen Notstandigkeit „einmal ordentlich gefickt werden“ und ähnliche Grausligkeiten, die wir selbstverständlich gesichert haben.

„Wären da nicht die Menschenrechte…“

„Wären da nicht die Menschenrechte…“
Nachdem ein Fan von Mario Kunasek meint, man solle die Mindestsicherung doch ganz abschaffen, beschreibt die Poysdorfer Gemeinderätin und FPÖ Vorstandsmitglied Renate Stadler das Wesen ihrer Partei sehr treffend.

33922827_1308841212552700_1087156140736774144_o
Screenshot: Facebook


Übrigens fiel Frau Stadler bereits 2016 negativ auf, als sie die Polizei aufrund einer Radarkontrolle als „Dreckspack“ beschimpfte. Konsequenzen gab es seitens der FPÖ keine.
https://www.noen.at/mistelbach/poysdorf-verkehrskontrolle-durchs-dreckspack-verkehrskontrolle-polizei-fpoe-31073661

Strache vergleicht die „AULA“ mit dem „FALTER“

Es ist nur „nicht erwünscht, dort zu inserieren und in der Regel auch nicht zu publizieren“ - keine Rede mehr vom automatischen Parteiausschluss.
Mit wem will es sich Strache wohl doch nicht ganz verscherzen?

 

„Aula“-Beiträge doch kein Grund für FPÖ-Ausschluss
Artikel für die rechtsradikale Zeitschrift „Aula“ zu schreiben, wird auch künftig nicht automatisch zu einem Karriereende bei der FPÖ führen. Wie FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache heute betonte, sei es aber auch „nicht erwünscht, dort zu inserieren und in der Regel auch nicht zu publizieren“. Für den dritten steirischen Landtagspräsidenten Gerhard Kurzmann wird es keine Konsequenzen geben.
Zuletzt hatte der stellvertretende FPÖ-Bundesparteichef und Infrastrukturminister Norbert Hofer allen Politikern seiner Partei mit dem Ende der Karriere gedroht, wenn sie sich als „Aula“-Autoren betätigen. „Jeder, der dort weiter publiziert, hat die Chance auf eine weitere Karriere in der FPÖ verwirkt“, hatte Hofer gemeint.
Strache sieht das nicht ganz so streng, obwohl er keinen Widerspruch zu Hofers Aussagen erkennen wollte. Man müsse stets bewerten, was jemand schreibe, und nicht, wo. „Wenn ein freiheitlicher Mandatar im ‚Falter‘ schreibt, hat er auch kein Karriereende zu befürchten.“
Beiträge „sicher nicht erwünscht“
Gleichzeitig machte Strache aber auch klar, dass Artikel von FPÖ-Funktionären in der „Aula“ nicht erwünscht seien. Es habe dort immer wieder Dinge gegeben, „die uns nicht gefallen“, deshalb inseriere man auch nicht mehr in der Zeitschrift. Es sei auch klar, dass es „zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht erwünscht ist, dort zu publizieren“.
Dem steirischen FPÖ-Urgestein Kurzmann drohen aber keine Konsequenzen, wie auch sein Landesparteichef Verteidigungsminister Mario Kunasek im Gespräch mit der APA sagte. Er habe mit dem Obmann des Eigentümers, des Freiheitlichen Akademikerverbandes (FAV) Steiermark, gesprochen, und dieser habe eine „totale Neuaufstellung“ der „Aula“ im Juni angekündigt. „Das Problembewusstsein ist beim FAV Steiermark angekommen.“

Strache zu CETA (VdB): Lüge oder Unwahrheit?

Freitag, 18. Mai 2018 um 18:00 Uhr: Heinz-Christian Strache postet ein Video von FPÖ-TV mit dem Titel „HC Strache „Wir kümmern uns um Österreich!„.
Es geht um das Freihandelsabkommen CETA, für dessen Unterzeichnung Strache selbst von FPÖ-WählerInnen heftigst kritisiert wird.
Die Nerven liegen bei ihm und der FPÖ ob der Kritik für diesen Umfaller ziemlich blank. Dieser war der Preis für die skandalöse Rücknahme des ab 1. Mai 2018 gültigen Nichtraucherschutzgesetzes, die ebenfalls sogar von stark rauchenden, langjährigen FPÖ-Wählern kritisiert wird.

Strache kommentiert unterhalb des Videos mit seinem Privatprofil mit und versucht verzweifelt die Schuld bei der SPÖ, namentlich bei Christian Kern, zu verorten.
Ganz in gewohnter Bierzeltmanier bezeichnet er kritische Stimmen als „SP-Fakeprofile“.

Und behauptet sogar, sich „der Realität und Wahrheit zu stellen“.

Nun, vielleicht mag sich der Vizekanzler der Realität und Wahrheit stellen, aber wie sieht es mit der Akzeptanz dieser aus? Spricht auch er nur die Wahrheit, oder finden wir hier Unwahrheiten, wenn nicht sogar offensichtliche Lügen?

 

„Er (VdB) ist jedoch in den Präsidentschaftswahlkampf gegangen
und hat versprochen CETA zu ratifizieren.“

 

Dies schreibt Heinz-Christian Strache um 21:16 Uhr als Antwort auf einem kritischen Kommentar.

Interessant: Denn wir haben nicht ein einziges diesbezügliches Versprechen Van der Bellens im gesamten Präsidentschaftswahlkampf gefunden.
Im Gegenteil.

 

„Ich sage: Stand heute und wäre ich Bundespräsident, dann hätte ich große Schwierigkeiten, Ceta zu unterzeichnen, weil ich zwar ein Anhänger des Freihandels bin, was für ein Land wie Österreich wichtig ist. Aber gleichzeitig kann man deshalb nicht über die Interessen der Bauern und des Lebensmittelhandels hinweggehen. Und dann gibt es noch die Problematik der internationalen Schiedsgerichte. Was jetzt geschieht, ist ein vorläufiges Inkrafttreten des Abkommens unter Bedingungen. Deshalb haben wir wahrscheinlich Jahre Zeit zu debattieren, welche Bedenken ausgeräumt werden können.“
.
(Van der Bellen im Interview mit der „Wiener Zeitung“ am 18.11.2016)

 

- - -

 

„Ich appelliere an die Regierung und das Parlament, die anhaltenden Sorgen und Kritikpunkte betreffend des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommens #CETA ernst zu nehmen.

Ich teile die Bedenken von Gewerkschaften, Konsumentenschützern, NGOs und Lebensmittelhandel sowie weiten Teilen der Bevölkerung, dass durch CETA Umwelt-, Lebensmittel- und Sozialstandards in Gefahr geraten könnten. Der internationale Handel fördert in der Regel den Wohlstand auf beiden Seiten, es sollen aber nationale Standards dadurch nicht unterlaufen werden können.

Überdies ist zu prüfen, ob die CETA-Schiedsgerichte mit der österreichischen Rechtsordnung vereinbar sind und ob sie sich einseitig zu Gunsten bestimmter Konzerne auswirken. Letzteres ist zu vermeiden.“
.
(Van der Bellen auf Facebook am 18.10.2016)

 

 

 

Also lügt der Vizekanzler, oder ist es wie so oft
einfach nur die Unwahrheit?

Ganz so einfach lässt sich das nicht beantworten, da es einen juristischen Unterschied zwischen Lüge und Unwahrheit gibt.
Dass Strache hier die Unwahrheit sagt, gilt somit als bewiesen und dürfte wohl straffrei behauptet werden. Um ihn der Lüge zu bezichtigen, müsste man ihm aber eine Absicht nachweisen können. Strache könnte auch behaupten, er würde das Geschriebene tatsächlich glauben und/oder habe es nicht besser gewusst.

Schwierig, denn es fällt uns mittlerweile immer schwerer, den Unterschied zwischen den Aussagen oder der Hetze von FPÖ Politikern/Funktionären und FPÖ Wählern zu erkennen. Glauben Strache, Haimbuchner, Raml & Co. tatsächlich all die Märchen vom „Kniefall vor den bösen Moslems“, wegen denen wir angeblich Christkindlmärkte in Wintermärkte umbenennen, oder in vorauseilendem Gehorsam im Angesicht der nahenden Islamisierung die armen Osterhasen in „Traditionshasen“ umbenennen?
Reden sich Strache und all die anderen Burschenschafter ihre populistischen Märchen schon so lange selbst ein, dass sie den Unterschied zwischen ihrer rechtspopulistischen „Wahrheit“ und der echten Wahrheit nicht mehr erkennen?
Oder ist dies alles nur Kalkül, um ihre Wähler wie aus dem Lehrbuch Adolf Hitlers zu belügen und somit zu manipulieren?

 

„Jede Propaganda hat volkstümlich zu sein und ihr geistiges Niveau einzustellen auf die Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten unter denen, an die sie sich zu richten gedenkt. Damit wird ihre rein geistige Höhe um so tiefer zu stellen sein, je größer die zu erfassende Masse der Menschen sein soll. Handelt es sich aber, wie bei der Propaganda für die Durchhaltung eines Krieges, darum, ein ganzes Volk in ihren Wirkungskreis zu ziehen, so kann die Vorsicht bei der Vermeidung zu hoher geistiger Voraussetzungen gar nicht groß genug sein.“

-

„Jede Reklame, mag sie auf dem Gebiete des Geschäftes oder der Politik liegen, trägt den Erfolg in der Dauer und gleichmäßigen Einheitlichkeit ihrer Anwendung.“

(Adolf Hitler, Mein Kampf)

 


 

https://kurier.at/politik/inland/praesidentschaftskandidat-alexander-van-der-bellen-wuerde-das-freihandelsabkommen-ceta-nicht-unterzeichnen/226.020.171
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/857231_Besser-drei-Mal-ueberlegen.html

CETA: SPÖ blitzt mit Dringlichem Antrag im Nationalrat ab, 16.5.2018
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0539/

 


 

Hier ein paar Kommentare aus dem oben erwähnten Thread, die wir aus einer immer größer werdenden Zahl enttäuschte FPÖ Wählerinnen ausgewählt haben.
Die Profile haben wir natürlich auf ihre Authentizität überprüft und aus Sicherheitsgründen vollständig anonymisiert, da auf Facebook mittlerweile eine virtuelle Jagd auf Kritiker („Verräter“) veranstaltet wird, Freundeslisten „gesäubert“ und kritische FPÖler blockiert werden.

 

 

Bundespräsident wünscht friedvollen Ramadan. FPÖ-Gruppe: „Antichrist! Abschaum! Volksverräter!“

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wünschte auf Twitter den muslimischen Mitbürgern einen friedvollen Ramadan.


Was erwartungsgemäß in der öffentlichen FPÖ-Gruppe mit 9.708 Mitgliedern passierte, zeigt wie täglich in diesen Gruppen und Seiten zu lesen, auf welchem Niveau sich FPÖ-WählerInnen bewegen, wenn es um Andersdenkende oder den Islam geht.

„Antichrist! Abschaum! Volksverräter!“

Sind nur ein paar der Bezeichnungen, die FPÖ-WählerInnen für den amtierenden Bundespräsidenten finden.

Dass sich die Strachejünger nicht einmal mit den grundlegendsten Prinzipien unseres Wahlrechts auskennen, beweist ein FPÖler, der in interessantem Deutsch meint, VdB hätte die Stichwahl im Dezember 2016 mit 40% gewonnen. Dass man bei der Wahl zwischen zwei Kandidaten logischerweise über 50% erreichen muss - im Falle Van der Bellens waren es 53,8% - sollte bei wahlberechtigten Bürgern eigentlich vorausgesetzt werden.

§ 188 StGB

Strafrechtlich interessant wird es, wenn Muslime als „Sektenmitglieder einer verfassungswidrigen Religion“ bezeichnet werden.

 

Und hier die nun eine Auswahl freiheitlicher Nächstenliebe:

 

FPÖ Oggau teilt FMpolitics: Hetze mit gestohlenem Setfoto von Netflix-Film

Dieses Bild, liebe FPÖ Ortsgruppe Oggau, zeigt den deutschen Bodybuilder Vittorio Pirbazari bei den Dreharbeiten zu einem Netflix Film.

Das Bild von Florian Machls rechtsextremen Hetzblog „FMpolitics“ zu teilen, kann auch nur FPÖlern „passieren“.

FMpolitics wurde schon öfters von Vizekanzler Strache geteilt.

Beim Originalthread auf der Seite von FMpolitics kommentiert ein User mit einer wüsten Verschwörungstheorie, die Bezirksrat Robert Podany (FPÖ Wien Donaustadt) unterstützt:

 

Und wie zu erwarten, gibt auch hier ein FPÖ-Wähler seine „Islamkritik“ zum Besten:

Der Betonierer aus dem Pinzgau

Vor einigen Wochen berichteten wir über den stellvertretenden Ortsparteiobmann der FPÖ Bruck, Andreas Giezinger, der am liebsten allen, die nicht seiner Meinung sind die „Fresse betonieren“ würde.
Die Bezirksblätter Pinzgau haben nun die FPÖ Salzburg mit diesem Posting konfrontiert. Antwort: „Kein Kommentar.“ Konsequenzen: keine.
Sollte es aber geben, Herr Giezinger legte kurz nach der Veröffentlichung unseres Beitrags nach.

https://www1.meinbezirk.at/pinzgau/c-lokales/wut-poster-der-fpoe_a2614997

20180518_173021
Zitat: Facebook

20180518_172948

20180518_17273820180518_172908

Leo Gabriel Kohlbauer: Blockwartmentalität, Denunziantentum und § 78 UrgH

Ebenso wie der FPÖ Favoriten verleihen wir den „Blockwart in Blau“ an Leo Gabriel Kohlbauer (FPÖ Mariahilf, Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates), der nicht das erste Mal auffällt, wenn es um Hetze gegen Ausländer oder im gegenständlichen Fall, gegen türkische Mitbürger geht.

 

1:34 dauert das Video, das von einer blauen Denunziantin der FPÖ Favoriten zur Verfügung gestellt wurde.

Darauf zu sehen: Eine türkische Hochzeitsgesellschaft, die unter Musikbegleitung anscheinend die Braut zur Hochzeitsfeier abholt.

Dass durch die illegale Veröffentlichung des Videos das „Recht auf das eigene Bild nach § 78 UrhG (am Ende des Artikels ausführlich erklärt) gleich mehrfach verletzt wird, interessiert weder die Filmerin, die sich bei Leo Gabriel Kohlbauer geoutet hatte, noch Kohlbauer selbst.

Einer der Gudenus-Brüder meldet sich zu Wort. Ob er mit „Zeug“ die Musik oder die Menschen meint, können wir nicht eindeutig feststellen:

Auch lässt sich Kohlbauer „Hetze“ nicht unterstellen und droht sogleich mit rechtlichen Konsequenzen:

Und erklärt das Teilen des Videos mit „demographischem Wandel“. Also doch Hetze, denn auf der Straße sind gerade einmal ca. 30 Personen zu sehen, die vermutlich nicht einmal alle dort wohnen dürften.

 

Dass Herr Kohlbauer niemals hetzen würde, und schon gar nicht gegen Türken, nehmen wir ihm alleine schon deswegen nicht ab:

Dass er nicht gerade zu den Vordenkern seiner Partei gehören dürfte, zeigen auch weitere Postings mit Quellen wie den inoffiziellen FPÖ-Hetzmedien Wochenblick und Unzensuriert.at, oder rechtsextremen Blogs wie Florian Machls „FMpolitics“, PI-News, Info-DIREKT, oder dem schmuddeligen Blog „erstaunlich.at“ des ex-Peepshowbetreibers Erich Reder.
(edit: gerade ist uns aufgefallen, dass auch HC Strache schon von all diesen Seiten geteilt hatte 🙂 )

Am 10. Februar 2018 teilt Kohlbauer einen Artikel eines AfDlers zu einem falsch interpretierten Passeintrag in einem deutschen Reisepass, um gegen Flüchtlinge zu hetzen. Mimikama hatte dazu natürlich längst einen Artikel dazu verfasst, und das vor fast 2 Jahren, am 11. August 2016.

https://www.mimikama.at/allgemein/ein-falsch-interpretierter-passeintrag/

 

Mit der Aktualität der Quellen für seine Hetze dürfte es Kohlbauer generell nicht so haben, teilt er hier wieder einen fast 2 Jahre alten Artikel von „erstaunlich.at“, der in NS-typischer Sippenhaftungsmanier gegen die SPÖ-Politikerin Muna Duzdar gerichtet ist.

Dass der höchst unseriöse Blog „erstaunlich.at“ sogar vom Gratisblatt „Heute“ als „dilettantisch“ bezeichnet wurde, musste Herrn Reder schon geschmerzt haben:

Scheinbar dürfte ihm sogar ein Mann, der eine „Wasserbombe“ - also einen mit Wasser gefüllten Luftballon - warf, Angst machen, wenn er ihn sogleich im Plural als „linke Stiefeltruppen“ sieht.

Es verwundert uns natürlich nicht, dass Leo Gabriel Kohlbauer ebenso wie Heinz Christian Strache und Johann Gudenus das durch Beschnitt manipulierende Video von SPÖ-Bundesparteiobmann Christian Kern postete. Unseren Artikel dazu finden Sie HIER

 

-

 

Recht am eigenen Bild (§ 78)

Diese Bestimmung ist ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im UrhG geregelt ist; es regelt den Schutz des Abgebildeten vor ungewollter Veröffentlichung des eigenen Bildes (nicht der Abbildung an sich). Dabei genügt es, dass die Person des Abgebildeten erkennbar ist.  Die Veröffentlichung von Bildern mit Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten ist aber nicht gänzlich untersagt, sondern hängt davon ab, ob dadurch „berechtigte Interessen“ des Abgebildeten (oder im Todesfall) naher Angehöriger verletzt werden. Dabei kommt es auch auf den Zusammenhang der Veröffentlichung an (Text). Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. Es empfiehlt sich daher in Zweifelsfällen immer die Zustimmung der Abgebildeten einzuholen, bevor man Personenbilder ins Internet stellt, es wäre denn, die Personen werden nur nebenbei mit abgebildet und nicht in einem negativen Zusammenhang dargestellt.

Die bisherigen Entscheidungen betreffen überwiegend Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Künstler, Straftäter) durch Zeitungen. Durch das Internet werden aber in viel größerem Umfang Personenfotos auch durch Private veröffentlicht. Durch das Aufkommen von Kamera-Handys bekommt das Recht am eigenen Bild eine ganz neue Dimension. Man kann noch nicht vorhersagen, wie die Rechtsprechung darauf reagieren wird und wo die Grenze zwischen Schutz der Privatsphäre und dem neuen Veröffentlichungstrend gezogen werden wird.
Unproblematisch sind etwa Aufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dabei zufällig auch Personen mit abgebildet werden.

 

OGH:

Durch § 78 soll jedermann gegen einen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere auch dagegen, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen  Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Berechtigte Interessen sind verletzt, wenn bei objektiver Prüfung des Einzelfalles die Interessen des Abgebildeten als schutzwürdig anzusehen sind (stRsp ÖBl 1995, 91 – Leiden für die Schönheit mwN uva, 4 Ob 211/03p).

Für die Bejahung der Erkennbarkeit reicht es aus, dass die abgebildete Person von solchen Leuten beim Lesen erkannt (und später auch wieder erkannt) wird, die sie schon öfter gesehen haben; dazu gehören nicht nur die Angehörigen und Bekannten im engeren Sinne, sondern auch diejenigen Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig – auf der Straße, in Geschäften, Verkehrsmitteln udgl. – begegnet sind, ohne den Namen und die sonstigen Verhältnisse dieses Menschen zu kennen (4 Ob 184/97f).

Der OGH hat § 78 analog auf den Schutz der Stimme angewendet (6 Ob 270/01a). Außerdem werden auch Abbildungen von Liegenschaften umfasst, die unter Verletzung des Hausrechtes zustandegekommen sind (4 Ob 266/01y).

(Aus http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#78 zitiert)

 

FPÖ Favoriten: Blockwartmentalität, Denunziantentum und § 78 UrgH

Wir verleihen diesmal den „Blockwart in Blau“ an die FPÖ Favoriten, die sich jederzeit auf ihre Mitglieder verlassen kann, wenn es um Material für ihre Ausländerhetze geht.

1:34 dauert das Video, das von einem blauen Denunzianten der FPÖ Favoriten zur Verfügung gestellt wurde.

Darauf zu sehen: Eine türkische Hochzeitsgesellschaft, die unter Musikbegleitung anscheinend die Braut zur Hochzeitsfeier abholt.

Dass durch die illegale Veröffentlichung des Videos das „Recht auf das eigene Bild nach § 78 UrhG (am Ende des Artikels ausführlich erklärt), interessiert weder die Filmerin, die sich bei Leo Gabriel Kohlbauer geoutet hat, der ebenfalls dieses Video von der Facebookseite der FPÖ Favoriten teilte, wie natürlich die FPÖ Favoriten selbst.

Schön, dass das Denunziantentum und die Blockwartmentalität auch im Gedenkjahr 2018 noch funktioniert!

 

-

 

Recht am eigenen Bild (§ 78)

Diese Bestimmung ist ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im UrhG geregelt ist; es regelt den Schutz des Abgebildeten vor ungewollter Veröffentlichung des eigenen Bildes (nicht der Abbildung an sich). Dabei genügt es, dass die Person des Abgebildeten erkennbar ist.  Die Veröffentlichung von Bildern mit Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten ist aber nicht gänzlich untersagt, sondern hängt davon ab, ob dadurch „berechtigte Interessen“ des Abgebildeten (oder im Todesfall) naher Angehöriger verletzt werden. Dabei kommt es auch auf den Zusammenhang der Veröffentlichung an (Text). Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. Es empfiehlt sich daher in Zweifelsfällen immer die Zustimmung der Abgebildeten einzuholen, bevor man Personenbilder ins Internet stellt, es wäre denn, die Personen werden nur nebenbei mit abgebildet und nicht in einem negativen Zusammenhang dargestellt.

Die bisherigen Entscheidungen betreffen überwiegend Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Künstler, Straftäter) durch Zeitungen. Durch das Internet werden aber in viel größerem Umfang Personenfotos auch durch Private veröffentlicht. Durch das Aufkommen von Kamera-Handys bekommt das Recht am eigenen Bild eine ganz neue Dimension. Man kann noch nicht vorhersagen, wie die Rechtsprechung darauf reagieren wird und wo die Grenze zwischen Schutz der Privatsphäre und dem neuen Veröffentlichungstrend gezogen werden wird.
Unproblematisch sind etwa Aufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dabei zufällig auch Personen mit abgebildet werden.

 

OGH:

Durch § 78 soll jedermann gegen einen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere auch dagegen, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen  Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Berechtigte Interessen sind verletzt, wenn bei objektiver Prüfung des Einzelfalles die Interessen des Abgebildeten als schutzwürdig anzusehen sind (stRsp ÖBl 1995, 91 - Leiden für die Schönheit mwN uva, 4 Ob 211/03p).

Für die Bejahung der Erkennbarkeit reicht es aus, dass die abgebildete Person von solchen Leuten beim Lesen erkannt (und später auch wieder erkannt) wird, die sie schon öfter gesehen haben; dazu gehören nicht nur die Angehörigen und Bekannten im engeren Sinne, sondern auch diejenigen Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig - auf der Straße, in Geschäften, Verkehrsmitteln udgl. - begegnet sind, ohne den Namen und die sonstigen Verhältnisse dieses Menschen zu kennen (4 Ob 184/97f).

Der OGH hat § 78 analog auf den Schutz der Stimme angewendet (6 Ob 270/01a). Außerdem werden auch Abbildungen von Liegenschaften umfasst, die unter Verletzung des Hausrechtes zustandegekommen sind (4 Ob 266/01y).

(Aus http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#78 zitiert)

Von Küssels VAPO ins Ministerium - das Portrait einer Karriere

Schon öfters waren Mitarbeiter Norbert Hofers in den Schlagzeilen. Vor kurzem stolperten wir über einen weiteren Namen: Mag. Marcus Ullmann arbeitet im Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie. Er ist dort für Technologietransfer und Sicherheitsforschung zuständig.

 

Ullmanns politische Karriere begann früh. Den heutigen Vizekanzler Strache lernte er in den 1980er Jahren kennen - gemeinsam spielten sie im Wald „Paintball“.

Ebenfalls entstand hier Ullmanns Kontakt zu dem verurteilten Neonazi Gottfried Küssel und damit auch der Einstieg in die Neonaziszene. Er wurde stellvertretender Chef der von Küssel gegründeten VAPO (Volkstreue außerparlamentarische Opposition) [vgl. Hans-Henning Scharsach „Im braunen Sumpf„], die sich selbst als „nationalsozialistisch“ beschrieb, sich die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches und die Neugründung der NSDAP zum Ziel gesetzt hatte und schlussendlich in den 1990ern von der Polizei im Zuge der Briefbombenaffäre zerschlagen wurde. http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/volkstreue-auszerparlamentarische-opposition-vapo

Ullmanns Karriere ging weiter in der deutschnationalen Grenzlandmannschaft Cimbria Wien [vgl. Hans-Henning Scharsach „Im braunen Sumpf„], die auch anderen ExVapo-Mitgliedern Unterschlupf bot. Bekanntes Mitglied war zB Felix Budin, der in den 1990ern Neonazikonzerte organisierte, die Seite Alpen-Donau.info mitbetrieb und 2013 aufgrund des NS-Verbotsgesetzes zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt wurde. http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/jaenner-2013/urteile-im-wiener-neonaziprozess

Am 13.04.2002 organisierten Mitglieder der Cimbria eine rechtsextrem motivierte Demonstration gegen die Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“, bei der Burschenschafter gemeinsam mit Skinheads „Sieg Heil“ rufend durch die Wiener Innenstadt zum Heldenplatz marschierten. http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/april-2002/rechtsextreme-und-neonazis-demonstrieren-in-wien Auch Marcus Ullmann fehlte nicht. Er übernahm die Ordnerorganisation für die Burschenschafter.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020509_OTS0029/vapo-mann-organisiert-schutztruppe-fuer-burschenschafter
Auch der Standard berichtete damals: https://derstandard.at/919395/Gegendemo-laut-DOeW-mit-Burschenschaftshilfe

Ein Jahr später - 2003 - wurde Hubert Gorbach Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Unter ihm avancierte der damalige FPÖ-Bezirksrat Andreas Reichhardt zum Leiter der Innovations- und Telekommunikations-Sektion des Verkehrsministeriums [vgl. Hans-Henning Scharsach „Im braunen Sumpf„]. Auch Reichhardt spielte in den 1980ern mit seinen Kameraden Strache und Ullmann „Paintball“ (siehe Foto oben) und wurde danach ebenfalls Mitglied der Burschenschaft Cimbria.

Im Dezember 2017 geriet er kurz ins mediale Interesse: Gleich, nachdem das Verkehrsministerium von Norbert Hofer übernommen wurde, stieg Reichhardt vom Sektionschef zum Generalsekretär des Verkehrsministeriums auf. Er ist auch weiterhin Leiter der „Sektion III - Innovation und Telekommunikation“, der die Stabstelle „Technologietransfer und Sicherheitsforschung“ und damit Marcus Ullmann untersteht.

https://www.profil.at/oesterreich/kameraden-karriere-reichhardt-8588373

Somit schließt sich der Kreis. Vom Funktionär einer mittlerweile verbotenen Neonazigruppierung zum Ministeriumsmitarbeiter - über den Umweg einer Mitgliedschaft in einer Burschenschaft ist das in Österreich möglich.

Was macht Marcus Ullmann heute? Welche Rolle spielt er in der FPÖ? Welche Gesinnung hat er heute? Um auf diese Fragen Antworten zu finden, haben wir uns seine Facebook-Aktivitäten näher angesehen.

Heute ist Marcus Ullmann fest verankert in der FPÖ Wien. Gemeinsam mit Johann Gudenus und dem Wiener Landtagsabgeordneten Leo Gabriel Kohlbauer besucht er etwa regelmäßig Stammtische.

Hier beim Wahlkämpfen für die FPÖ mit Kirstin Stanzel, die auch gerne mal stolz ihre Kette mit Lebensrune präsentiert. Die Lebensrune ist ein Symbol der Nationalsozialisten und wird bis heute von Neonazis als Erkennungssymbol genutzt.

Ullmann kondoliert auch Kirstin Stanzel, als sie verkündete, dass der wegen Wiederbetätigung verurteilte Holocaustleugner und Neonazi, „ein Teil ihrer Prägung“, Gerd Honsik am 7. April 2018 verstarb.

Marcus Ullmann nimmt auch an Arbeitssitzungen der Bezirksparteileitung FPÖ Mariahilf teil…

… und fehlt natürlich nicht am Wiener „Akademikerball“:

Wir rufen in Erinnerung: Marcus Ullmann war einmal ein führendes Mitglied der Neonazigruppe VAPO, jetzt tanzt er auf Bällen der FPÖ. Hat sich seine Gesinnung gewandelt? Mit einem Tool haben wir die Facebook-Gruppen, in denen er Mitglied ist, gescreent und nach seinen Postings durchsucht.

Alleine schon die Mitgliedschaft in einer geschlossenen Gruppe namens „Ritterkreuzträger“ lässt erahnen, dass sich seine Gesinnung nicht radikal gewandelt haben dürfte, sind dort ebenfalls Mitglieder zu finden, wie der rechtskräftig verurteilte Neonazi Franz Radl (Honsiks Sprachrohr auf Facebook), oder Manfred W. Platschka, Mitglied der Burschenschaft Germania Libera, der absolut nichts Verwerfliches an den antisemitischen Liedertexten von Udo Landbauers B! Germania finden kann.

Marcus Ullmann ist unter anderem Mitglied in einer - mit 23.000 Mitglieder eine breite Öffentlichkeit erreichende -Gruppe mit dem eher harmlos klingenden Namen „Allianz Europa - Russland“. Die Inhalte sind allerdings weniger harmlos. Hauptsächlich werden dort deutsche Politiker aufs Übelste beschimpft und Fakenews verbreitet. Marcus Ullmann macht munter mit. Bundeskanzlerin Angela Merkel nennt er öfter „kriminell“ und „Psychopathin“:

Ullmann geht so weit, die deutsche Bundesregierung mit dem Nationalsozialismus zu vergleichen:

Über Martin Schulz:

Aus einer anderen Gruppe, der „Anti Islamischen Allianz Abendland“, wieder über Merkel und Schulz:

So zieht sich das dahin, durch alle möglichen Gruppen, immer mit den gleichen Phrasen. Würden wir es nicht besser wissen, könnten wir meinen, Herr Ullmann wäre ein schlecht programmierter Bot.

Bei seinem Freund Robert Kiesinger (der mit dem NSDAP-Kalender zu Ostern) von der FPÖ Wien Liesing zu einem Artikel, in dem „Wiener Wohnen“ das Aufhängen von Adventkränzen an Wohnungstüren aus feuerpolizeilichen Gründen untersagte:

 

Aber es gibt auch Helden im Leben des Marcus Ullmann:

Alexander Schleyer war früher parlamentarischer Mitarbeiter von Christian Höbart, danach als Schiffskapitän der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ auf Jagd auf Flüchtlinge. Das Experiment fand ein unrühmliches Ende, nachdem die „Identitären“ inklusive Kapitän das Schiff nach technischen Problemen fluchtartig verlassen hatte. Die Crew wurde einfach sich selbst überlassen. Von „Seeheld“ kann wohl keine Rede sein.

Herr Ullmann hat eine beachtliche Karriere hinter sich. Ob ein Ex-Vapo Mann, der heute Teile der deutschen Bundesregierung aufs Übelste beflegelt, weiter im Verkehrsministerium für Technik und Sicherheitsforschung tätig sein soll, das kann nur Herr Hofer entscheiden. Uns war es ein Anliegen, die Öffentlichkeit zu informieren.