Hat der Bundeskanzler widerrechtlich interveniert?

Der Pressereferent der FPÖ Wien beschuldigt den Bundeskanzler der widerrechtlichen Intervention.

Wir erinnern uns:
Ein junger Mann wird von seinem Arbeitgeber entlassen, da er sich während des Autofahrens zu seiner Meinung zu einem Vergewaltigungsvorfall auf dem Donauinselfest filmen lässt und dieses auf Facebook zur regen Teilung veröffentlicht. Ungünstigerweise trägt er dabei die Arbeitskleidung mit eindeutig sichtbarem Firmenlogo.

Dass es sich um einen FPÖ-Wähler handelt, beweist einerseits das wilde Beschuldigen zweier SPÖ-Politiker, die mit der Causa nichts zu tun haben, ein Blick in sein Facebook-Profil zeigt, dass er auch Kontakt zu mindestens einem szenebekannten Neonazi pflegt, und zu guter Letzt noch die Reaktion der FPÖ im aufgebrachten Opfermodus, dem besorgten Wutbürger einen Parteianwalt stellen zu wollen.
Ein Novum, das der im Oktober anstehenden Nationalratswahl geschuldet sein dürfte, zumal uns bis dato noch kein einziger FPÖ-Hassposter bekannt ist, der von der FPÖ Rechtshilfe oder finanzielle Unterstützung nach einem verlorenen Strafverfahren erhalten hätte.

Auf die Frage der oe24-Moderatorin im Video-Interview vom 3.7.2017, was sich der „Wut-Vater“, wie er im Boulevard genannt wird, für seine Tochter wünschen würde, was sich politisch ändern müsse, antwortet er u.A.: „…Thema Kruzifix abhängen - Schweinefleisch (Verbot) in Kindergärten… …dass man so etwas nicht mehr fördert.“
Natürlich wurde auch von Seiten der Moderatorin nicht zu fragen vergessen, ob denn diese Kündigung politisch motiviert sei, um nach bejahen sofort nachzuhaken, welche Partei denn dafür zuständig wäre.
oe24.at ist übrigens dieses presseratsauffällige Fellner-Medium, bei dem zufällig die Frau von HC Strache eine eher skurrile Show namens „Promi-Quiz“ moderiert.

Und jetzt kommt Andreas Hufnagel, der Pressereferent der Wiener FPÖ ins Spiel.
In einem Artikel von oe24.at auf Facebook, kündigt er an, dass dem „Wut-Vater“ seitens seiner Partei volle Unterstützung und die Kosten für den Anwalt zugesichert wird.
Dann wird es allerdings schmutzig und auch strafrechtlich relevant, als Hufnagel Bundeskanzler Christian Kern der „Intervention für die Fristlose“ (Anm. beim Arbeitgeber) beschuldigt. Und das gleich zwei mal.
Wer auch Hufnagels Anwalt wird zahlen dürfen, ist klar: der Steuerzahler.

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Ein Mann wird bei einem Verkehrsunfall lebensgefährlich verletzt, weil er von der spiegelglatten Fahrbahn abkam. Mitleid gibt es von Andreas Hufnagl, Pressereferent der FPÖ Wien, aus genau einem Grund nicht: Der Mann ist Asylwerber.
An Pietätslosigkeit und Geschmacklosigkeit ist dieses Posting kaum zu überbieten

Edit: Herr Hufnagl hat das Posting mittlerweile gelöscht.