Es geht zu weit! Wir wünschten einen Rücktritt vom FPÖler Zistler.
Nicht nur sein undemokratischer respektloser Kommentar „Bezeichnend für diesen Präsidenten dass er sein Amt mit einem Fehler beginnt. Ist er doch selbst ein Fehler für Österreich“ lässt er bewusst über viele Stunden diese ungustiösen beleidigenden Kommentare seiner LeserInnen stehen 🙁
Ab heute gibt es wieder einen Bundespräsidenten, daher gilt wieder:
http://www.ratg.at/gesetze/gesetz/StGB/117/10002296/NOR40173634/
Berechtigung zur Anklage:
§ 117.
(1) Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind. Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person, des beleidigten Vertretungskörpers oder der beleidigten Behörde, zur Verfolgung wegen einer Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres die Ermächtigung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.