Wie Dominik Nepp Bettler bloßstellt

Es ist wieder an der Zeit, die Vorgehensweise diverser FPÖ-Politiker etwas genauer zu betrachten und in einen gewissen historischen Kontext zu stellen.

Nach HC Strache, der unlängst ein Video auf seinem Privatprofil postete, mit dem er sogar gegen unanonymisierte Kinder hetzte, ist diesmal Dominik Nepp, Klubobmann des Landtags- und Gemeinderatsklubs der Wiener Freiheitlichen und Mitglied der schlagenden Burschenschaft B! Aldania, in unseren Focus gerückt.

Nepp postet unanonymisierte Fotos von Bettlern (vermutlich Roma), die er am Wiener Naschmarkt machte und behauptet, dass verzweifelte Gäste im Schnitt alle 8 Minuten von Bettlern belästigt würden. „Das Bettlerunwesen auf Wiens Märkten gehört sofort abgestellt!“, fordert der Hemdsärmelige am Ende.

Im Februar 1939 schrieb der NS-Rechtsspiegel, das Organ des Reichsrechtsamtes der NSDAP, in einem Artikel mit ebenso unanonymisiert abgebildeten Menschen, über „Die Bekämpfung der Zigeunerplage auf neuen Wegen“.

Was mit „neuen Wegen“ gemeint war, hatte Heinrich Himmler schon ein Jahr zuvor in einem Befehl an den Münchener Polizeipräsidenten unmissverständlich ausgedrückt:
„Jeder Bettler, der arbeitscheu ist, ist sofort einem Konzentrationlager (sic!) zuzufuehren.“

Mit der Bezeichnung „asozial“ grenzten die Nationalsozialisten
Männer und Frauen aus, die sie als „minderwertig“ betrachteten
und die nicht ihrem Ideal der „Volksgemeinschaft“ entsprachen.
Oft handelte es sich um Menschen, die zu Randgruppen der
Gesellschaft gehörten oder unangepasst lebten. Dazu zählten
insbesondere Obdachlose und Bettler, Fürsorgeempfänger, Alkoholiker, Prostituierte, so genannte „Arbeitsscheue“ und Sinti und Roma. Die Bezeichnung „asozial“ wurde auf die unterschiedlichsten Menschen angewandt; der Begriff war sehr vage, sodass die Verfolgung stark vom Ermessen der jeweils Beurteilenden und Entscheidenden abhing.
Die Verfolgung von „Asozialen“ erfolgte auf verschiedenen
Ebenen: Sie wurden in Arbeitshäuser, Arbeitslager und Anstalten eingewiesen, konnten entmündigt und zwangssterilisiert werden und ab Dezember 1937 auch in Konzentrationslager eingewiesen werden. Bis 1945 fielen der Verfolgung „Asozialer“ und „Krimineller“ über 70.000 Männer und Frauen zum Opfer. In den Nachkriegsjahrzehnten wurden in
beiden deutschen Staaten Menschen, die als „asozial“ verfolgt worden waren, nicht als NS-Opfer anerkannt und erhielten
keine Entschädigungszahlungen für die an ihnen begangenen
Verbrechen. Teilweise blieben sie sogar für Monate und Jahre
in Fürsorgeeinrichtungen interniert. Erst seit den 1980er-Jahren
wurden in einzelnen Fällen Leistungen gewährt.

Über die Aktion „Arbeitsscheu Reich“:
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/aktion-arbeitsscheu-1938.html

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