Fakten für Strache und dessen WählerInnen:
- Es nennt sich nicht „Burka“-Verbot, sondern „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“, ist verankert im BGBl. I Nr. 68/2017, Artikel 2 Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit.
- Es trifft nicht nur die geschätzten 150 in Österreich lebenden Frauen, die ihr Gesicht verhüllen (Burka konnte noch keine gesichtet werden), sondern zB auch:
° einige wohlhabende arabische Touristinnen, die in der Wiener Innenstadt viel Geld liegen lassen,
° Wehrsportler, Bürgerwehren, die sich vermummen,
° japanische und chinesische TouristenInnen, die sich vor Keimen fürchten,
° verkühlte BürgerInnen mit Schals als Gesichtsschutz, wenn noch kein Winterfrost.
° auch trifft es die PolizistInnen, die damit viel Mehrarbeit bekommen
http://wien.orf.at/news/stories/2867986/
° weiteres wird sich in der Praxis, bzw in der zukünftigen Judikatur zeigen.