Offen ruft hier Vizekanzler Strache zum Rechtsbruch auf.
Am 1. Juli 2004 ist das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, damit hat der österreichische Gesetzgeber die Antirassismusrichtlinie der EU umgesetzt.
Arbeitnehmer dürfen seitdem nicht am Arbeitsmarkt aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit bzw. Herkunft diskriminiert werden. Dies gilt bereits für Stellenausschreibungen!
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/186/Seite.1860220.html#Allgemeines
Was bedeutet „ethnische Zughörigkeit“?Ungerechtfertigte Differenzierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit knüpfen an Merkmale an wie etwa Herkunft, Kultur, Muttersprache, Hautfarbe, Sitten oder Religion. https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/haufig-gestellte-fragen#Was_bedeutet_bdquo_ethnische_Zughoerigkeit_ldquo_
Hier die gesamte Richtlinie zum Nachlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395